Zitat von Jejerodhttp://www.electronic-arts.de/…h/page20116658271194.php3
Ob du dich stattdessen an den Laden wendest in dem du Sims2 gekauft hast hängt davon ab. Im Prinzip müssen die das gleiche machen; ob du kulanterweise sofort eine neue CD bekommst liegt im Ermessen des Shops.
Nein, das ist nicht richtig. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler, ob ein Mangel bei Übergabe der Sache nicht vorhanden war. Da er das kaum nachweisen kann, muss er NACH WAHL DES KUNDEN nacherfüllen, d.h. entweder nachbessern oder neuliefern, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung möglich ist. Wenn er noch Sims2 Originale liegen hat und der Kunde davon eines wünscht, ist er strenggenommen verpflichtet dem Kunden dieses auszuhändigen. Die einzige Ausnahme bestünde darin, wenn für den Händler dadurch unverhältnismäig hohe Kosten entstehen, aber das ist hier sicher nicht der Fall. Was übrigens in den AGBs dazu steht, ist egal.
"Kulanz" ist also nicht das richtige Wort. "Gewährleistungsanspruch" wäre korrekter gewesen. Der Kunde muss sich keineswegs mit einer Nachbesserung (die hier sowieso nicht geht, oder soll der Händler die CD kleben? ;)) oder mit dem Einschicken zu EA abspeisen lassen.
Leider ist das alles eher von theoretischer Natur, denn was macht man, wenn da der Händler partout nicht mitspielen will? Einen Anwalt wegen 40 Euro einschalten? Wohl kaum.
Keine konstruktive Antwort also, zugegeben. Aber je mehr Leute über ihre Rechte bescheid wissen, desto unwahrscheinlicher wird es IMHO, dass den Kunden diese verwehrt werden.
Bislang hielt ich diese "explodierenden CDs" übrigens für eine Legende, aber ich lese nun schon zum zweiten Mal in einem Forum von sowas.
Zitat von NaaaneAlso meinem Verlobten hat es auch mal eine nagelneue CD "zerschossen", die ganze Legierung von der CD ist förmlich weggeschmolzen. Er ist dann nächsten Tag in den Laden, wo er die CD her hatte. Der Verkäufer meinte nur "Tjoa, das ist leider ihr persönliches Pech. Das kann bei neuen, sowie bei alten Laufwerken immer passieren, das ist Risiko.
Was für eine bescheuerte Antwort. Ich würde entgegegnen, dass die CD bereits bei Übergabe ein Problem hatte und mit der Belastung bei 40x einfach nicht klarkam. Ein Mangel also, der bereits bei Übergabe bestand und für den der Händler gerade stehen muss, sofern er nicht nachweisen kann, das dem nicht so ist.
(hmmm... "gerade stehen"... diese neue Rechtschreibung macht mich noch ganz wuselig ;))
PS: Nach nochmaligen Lesen: Diese CD ist nicht explodiert sondern geschmolzen (und nicht in Stücke gegangen, wie die andere)? Da sieht's dann wohl tatsächlich anders aus. Denn irgendwie kann ich mir keinen Mangel vorstellen, der zu sowas führt. Ich muss auch sagen, dass mir sowas auch komplett neu ist. Naja... trotzdem ist der Händler in der Beweispflicht und die Begründung oben wäre mir doch zu dünn.
Zitat
"Sie können ja auch mit einem Neuwagen sofort einen Unfall bauen!"
Z.B. weil die Bremsen schon bei der Übergabe kaputt waren. Und wer zahlt dann? Richtig! Der Händler.
Zitat
Die Antwort fand mein Schatz natürlich mehr als be...scheiden, er hat sich dann an die Software-Firma gewandt und die haben ihm auf Kulanz eine neue zugeschickt (kostet die doch nur 'n Appel und 'n Ei ;)) Also, versuch's einfach mal bei EA.
Tatsächlich wohl der beste Rat. Nebenbei würde ich bei dem Händler nie wieder etwas kaufen - wer weiss, bei der nächsten Rekla hat man wieder Ärger und es geht dann vielleicht nicht nur um 40 Euro.
André