Hey.
Ich denke auch, dass die Freundin auf jeden Fall versuchen sollte, sich da Verbündete zu schaffen. Sie kann sich auch auf das Land Niedersachsen berufen.
Hier gibt es nämlich die im Schulgesetz niedergelegte Regelung, dass man nach zweimaligen Sitzenbleiben noch einmal wiederholen kann, sofern eine Aussicht auf Bestehen des Abiturs gegeben ist.
§ 3
Verweildauer
(1) 1Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert mindestens zwei und höchstens vier Schuljahre, soweit in den Sätzen 2 bis 4 nichts Abweichendes bestimmt ist. 2Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann höchstens drei Schuljahre lang in der gymnasialen Oberstufe verweilen. 3Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Schuljahr. 4In Härtefällen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit, kann die Schule eine weitere Verlängerung und ein weiteres Schuljahr zulassen. 5Zeiten des Besuchs eines Fachgymnasiums werden auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.
Wie sehr richtig von redfoxbaby gesagt wurde, ist hier aber die wichtige Instanz die Schule deiner Freundin! Viel Glück dabei!
L.G.
Bloody