Hallo ihr Lieben!
Mir ist aufgefallen, dass in den letzten Wochen vermehrt Beiträge über Serials, Sicherungkopien etc. in den Foren veröffentlicht wurden.
Diese Postings werden generell von den zuständigen Mods geschlossen, so dass eine Diskussion schon im Keim erstickt wird. Ich denke aber, dass es sinnvoll wäre, wenn darüber endlich einmal diskutiert würde.
Ich habe nun etwas herumgekramt und möchte meine Erkenntnisse gerne an alle weitergeben. Ich stieß auf eine rechtliche Bewertung des Kopierens von Tonträgern (Brennen von CDs). Letztendlich kann man das auch auf "Sicherungkopien" von etwaigen Spielen übertragen. Hier mal ein Auszug einer solchen Bewertung:
Das Überspielen eines Original-Tonträgers oder von einzelnen Titeln eines Original-Tonträgers auf CD-R (= CD-Recordable, bespielbare CD) ist grundsätzlich nur zulässig, wenn man zuvor die dafür erforderlichen Lizenzen eingeholt hat. Für jegliche Überspielungen von Tonträgern muss die vorherige Zustimmung der verschiedenen Berechtigten eingeholt werden. Das Urheberrechtsgesetz kennt drei Gruppen von Berechtigten:
Autoren (Komponisten und Textdichter, vgl. §§ 16,17 UrhG);
ausübende Künstler (Interpreten, vgl. § 75 UrhG) und
Tonträgerhersteller (vgl. § 85 UrhG).
Fehlt die ausdrückliche Zustimmung nur eines der o.g. Berechtigten, so ist der hergestellte Tonträger illegal und darf nicht verbreitet werden.
Davon existiert eine Ausnahme gem. § 53 Abs. 1 UrhG:
Zum privaten Gebrauch ist es zulässig, Original-Tonträger zu kopieren. Der zulässigen Vervielfältigung zum privaten Gebrauch sind gem. § 53 Abs. 1 UrhG aber enge Grenzen gesetzt. Im einzelnen gilt folgendes:
Es dürfen immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden.
Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten eigenen Gebrauch, wozu auch noch der Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt.
Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken.
Gemäß § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG ist es zwar zulässig, die Kopie durch einen anderen herstellen zu lassen. Dieser darf aber stets nur auf Bestellung und darüber hinaus auch nur unentgeltlich tätig werden. Anders als beispielsweise beim Kopieren von Printmedien in Copyshops dürfen aus dem Kopieren von CDs also keine Einkünfte erzielt werden.
Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 UrhG ist, dass die Kopievorlage rechtmäßig erlangt worden sein muss. Illegal erlangte CDs dürfen also auch nicht zum privaten Gebrauch kopiert werden. § 53 Abs. 1 UrhG verlangt dagegen nicht, dass der kopierte Tonträger im Eigentum des Kopierenden stehen muss. D.h., dass man auch eine von einem Freund (unentgeltlich) geliehene Original-CD kopieren kann.
Zu beachten ist ferner, dass die einmal rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke keinesfalls später verbreitet oder zu öffentlichen Woiedergaben benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt wurden, später nicht verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen.
Soviel dazu! Ihr seht also, dass es ein recht schmaler Grat ist, auf dem man sich bewegt. Daher mein persönlicher Tipp:
Schafft euch grundsätzlich die Original CD an, so seid ihr immer auf der "sicheren" Seite!
Eine "Sicherungskopie" ist erlaubt, sofern sie ausschließlich zu diesem einen Zweck dient!
Wenn jemand eine Serial haben möchte, so drängt sich doch irgendwie sofort der Verdacht auf, dass da eine "Gebrannte" im Spiel ist - reagiert darauf einfach nicht!
Ich hoffe, ich konnte jetzt etwas Licht in das Dunkel bringen.
Ach ja, liebe Mods, ich habe dieses Posting ganz bewusst in das allgemeine Simsforum gesetzt! Denn ich hoffe, dass jeder User, der irgendeine Frage bezüglich Serials, gebrannten CDs etc. hat, ersteinmal hier vorbeischaut!