Beiträge von Theodor

    Zitat von speedy1009


    Theodor


    da ich zu faul bin den ganzen gesetzestext durchzulesen, poste bitte die genaue stelle mit verweis wo drin stehen soll das emulationssoftware verboten ist.
    Nach meinem wissen ist in Deutschland das verwenden von emulationssoftware weder verboten noch eine straftat im sinne des gesetzes.


    so long der speedy


    Ich geb es auf, macht was ihr wollt. Zum Glück bin ich für euer Handeln nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Ich habe nun schon zwei Mal auf die offizielle Seite des Bundesministeriums für Justiz verwiesen, im Übrigen mit Angabe zum relevanten Paragraphen (§95a).
    Es bereitet mir weder irgendeine Genugtuung, noch werde ich dafür bezahlt dritten Gesetzestexte näher zu bringen.
    Es gibt Leute die dafür sehr gut bezahlt werden, wie z.B. Staatsanwälte und Richter.
    Natürlich ist es unwahrscheinlich, daß Deligierte (Cops) solcher 'Leute' bei dir vorbeischauen und dich in Handschellen abführen. Diese Wahrscheinlichkeit nimmt jedoch proportional mit in öffentlichen Foren verbreiteten Äusserungen bezüglich der eigenen Benutzung solcher Programme zu. Merke: Auch die Ermittlungsgruppe digitale Urheberrechtsverletzung hat Zugriff auf Google...

    Zitat von pogo2k4

    was für ein ausfgeführter fall?


    Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis? ;)
    Der Fall den R0K aufgeführt hat und auf den DU dich bezogen hast.

    Zitat von pogo2k4

    und zeig mir mal bitte wo geschrieben steht, dass emulationssoftware verboten sei


    Das HABE ich doch gerade getan. Klick einfach auf Website im vorangegangenen Post...

    Zitat von pogo2k4

    und wer soll da bitte klagen? Alle Firmen die Software rausbringen?


    Dann könnte sich dein Kumpel ja gleich aufhängen...


    Also deiner geschichte schenke ich keinen glauben


    Ungläubigkeit schützt vor Strafe nicht.
    Die Aufgabe des Klagens übernimmt vermutlich die Staatsanwaltschaft, da in dem aufgeführten Fall gegen geltendes Recht verstossen wurde (UrHg§95a Absatz 3, Punkt 3). Siehe auch auf der Website des Bundesministerium der Justiz.


    Bei mir läuft es fast ohne Murren, lediglich wenn ich im Baumodus Wände ziehe 'stottert' es manchmal leicht. Während des Livemodus hatte ich noch keine Probleme. Ich habe allerdings noch nicht in den Grafikoptionen geschaut, sondern die bei der Installation eingestellten Werte übernommen.


    System:
    AMD XP 3000+
    1024 MB DDR (800Mhz eff.)
    Leadtek A280 (GeForce 4 Ti4200 128Mb)
    Hercules Digifire 7.1 (Sound)


    OS: Win XP Home SP2

    Zitat von -jonas-

    ich habe mich gerade bei ea registriert, das war ein stress. diese a**c****her nehmen keine e-mail adressen mit . drinnen.
    egal, jetzt habe ich einen neuen e-mal account und einen tippp von ea:



    krass! das wusste ich gar nicht... bekommt jeder, der sich registriert, diesen tipp? wenn nicht wird dies der 'sammel-thread' dazu..


    Ich habe den selben Tipp bekommen. Nach Offenlegung meiner Lebensverhältnisse habe ich anschließend noch einen Link für ein Sims-Bildschirmschoner-Tool bekommen... :rolleyes

    Danke für die Antwort. Ob es einen Unterschied zwischen der Verleih und der Kaufversion gibt (ausser in Fragen des Eigentumrechts ;) ) kann ich nicht sagen.
    Die Entscheidung ob ich das Spiel neu Installiere oder in der Registry rumwerkel wurde mir vom Proggramm abgenommen.
    Nachdem ich meine CD1 eingelegt habe und auf die Desktopverknüpfung doppelklickte, poppte ein Alert-Fenster auf in dem lediglich 'OK' stand (Kein Titel, kein Text). Nach klick auf 'OK' verschwand die Verknüpfung und das Spiel von der Festplatte. Ergo war ich gezwungen das Game neu zu Installieren.
    Ich war ganz schön sauer. Allerdings legte sich mein Ärger als ich nach der Neuinstallation feststellte, das meine Nachbarschaft erhalten geblieben ist. :jump

    Moin,
    bevor es jetzt jemand in den falschen Hals bekommt: Ich suche keinen CD-Key und werde meinen auch nicht weitergeben :p


    Ich habe folgendes Problem: Ich habe, um mir selbst ein Urteil über das hochgelobte Sims 2 machen zu können, eben jenes Spiel aus meiner Videothek ausgeliehen und installiert.
    Sims 2 hatt mich so sehr gefesselt, das ich es nun käuflich erworben habe um nicht vollends zu verarmen (Verleihgebühr: 1,10€ pro Tag * ca.1-2 Jahre... :sepp)
    Nun meine schon im Titel gestellte Frage: Wie kann ich den CD-Key ändern (Verleihversion in Kaufversion), ohne die Sims nocheinmal komplett installieren zu müssen? Reicht evtl. ein Eintrag in einer .ini oder habe ich vielleicht eine Option im Setup übersehen?


    yours
    Theo