Der Händler ist erst nach dem zweiten fehlgeschlagenen Reparaturversuch verpflichtet, Dir das Geld für die Ware wiederzugeben. Reparaturversuch bedeutet, dass der Händler sich aufgrund der 2jährigen Garantie, die er auf siene Produkte geben muss, verpflichtet ist, die Ware vor Ort zu reparieren. Hat er dazu nicht die Möglichkeit ist er verpflichtet Dir neue Ware zu geben. Auf ein "Einschicken zum Hersteller" musst Du Dich nicht einlassen, da die Herstellergarantie paralell zur Händlergarantie läuft, diese aber nicht ersetzt. Schlägt ein zweimaliger Reparaturversuch/Austausch fehl ist der Händler verpflichtet die Ware zurückzunehmen und Dir Dein Geld wiederzugeben bzw. die Ware zu wandeln, d.h. anderes Produkt an Dich auf Wunsch auszuhändigen. Rechtliche Grundlage sind die Paragraphen 439 und 441-443 BGB.
Zum Thema Software: Software ist ein Sonderfall, da aufgrund der momentan vorhandenen technischen Möglichkeiten eine Reproduktion der Ware problemlos möglich ist. Soweit ich weiß ist ein Händler nicht verpflichtet installierte Software zurückzunehmen. Als installiert gilt eine Software, wenn erkennbar die CD Hülle geöffnet wurde bzw. die verschweißte Originalverpackung geöffnet wurde.
Zu Deinem Fall: Ein Austausch gegen eine neue Version von Sims 2 sollte problemlos möglich sein. Für eine Rücknahme des Spiels und Erstattung des Kaufpreises bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen, bzw. der Fehler muss für den Händler nachvollziehbar sein, d. h. er muss auf einem Rechner des Händlers ebenfalls auftreten.
Und noch ein kleiner Disclaimer:
Diese Informationen stellen weder eine Rechtsberatung via Internet dar, noch gelten sie als Aufforderung zur Online-Rechtsberatung. Wenn Du rechtlich haltbare Informationen haben möchtest wende Dich bitte an einen niedergelassenen Anwalt.