<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von ***xmas*marki***:
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ansonsten: wenn man 14 ist, darf man glaub ich trotzdem nur mit leuten bis 17 poppen (poppen hört sich meiner meinung nach viel besser an als f.....)
[ 22. Dezember 2001: Beitrag editiert von: ***xmas*marki*** ]</strong><hr></blockquote>
Hi,
wenn man es nicht glaubhaft rüberbringt, dass eine längere Beziehung vorliegt und/oder der Erziehungsberechtigte generell Einspruch erhebt, so können Haftstrafen bis 3 Jahre oder Geldstrafen verhängt werden. Dies gilt dann ab 18 Jahre.
Unter 14 Jahren ist lt. deutschem Strafgesetz der sexuelle Verkehr unter Strafe verboten.