Ich habe Sims2 und möchte nun die 3 Erweiterungen installieren. Aus Geldgründen würde ich mir die 3 Erweiterungen ausleihen.
Bei dem alten Sims musste man immer die CD der letzen Erweiterung einlegen zum spielen. Wie sieht es bei Sims2 aus? Ist es da genauso? Oder legt man immer nur die Grundversion ein?
Büdde, büdde antwortet!
*lieb guck*
Erweiterung - welche CD brauche ich zum spielen?
- Julia_M
- Geschlossen
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Zitat von Julia_M
Ich habe Sims2 und möchte nun die 3 Erweiterungen installieren. Aus Geldgründen würde ich mir die 3 Erweiterungen ausleihen.
Das ist illegal. Wenn Du ein Spiel auf Dauer spielen willst, mußt Du es kaufen; das gilt auch für Addons.
ZitatBei dem alten Sims musste man immer die CD der letzen Erweiterung einlegen zum spielen. Wie sieht es bei Sims2 aus? Ist es da genauso?
Ja.
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So illegal kanns nicht sein. Warum kann ich dann alle Erweiterungen ganz legal über den Deutschen Videobund ausleihen?
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Also unsere Videothek hat davon nichts in ihren AGBs oder sonstwo stehen, und die leihen da immerhin so gut wie alle Sims-Spiele aus.
Wenn ihr mich fragt, is das Geldmacherei von EA:angry
Nicht, dass ich jetzt meine Sims-Spiele nicht besitzen würde, aber zu Hause hab ich nur noch Sims 2 (+ OFB - brauch ich ja zum Spielen) und das alte Addon Hot Date - die anderen sind allebei 2 Freundinnen zum Spielen...:rollauge
Außerdem würd mich mal interessieren, wei die so was nachprüfen!? -
Zitat von Ruts91
Also unsere Videothek hat davon nichts in ihren AGBs oder sonstwo stehen, und die leihen da immerhin so gut wie alle Sims-Spiele aus.
Das ist auch nicht Verantwortlichkeit der Videothek und hat mit AGB nichts zu tun, sondern begründet sich im Urheberrechtsgesetz, dessen Einhaltung die ganz persönliche Pflicht jedes einzelnen ist, wie bei allen anderen Gesetzen auch.
ZitatWenn ihr mich fragt, is das Geldmacherei von EA:angry
Hallo ?! Die leben davon, Software herzustellen, die dann gekauft wird, und es ist ganz normal, daß man etwas, das man haben und benutzen will, auch bezahlen muß, es sei denn, es wird vom (H)ersteller ausdrücklich was anderes festgelegt.
ZitatAußerdem würd mich mal interessieren, wei die so was nachprüfen!?
Die gucken in Internetforen, ob da jemand schreibt, daß er an Verletzungen ihres Urheberrechts beteiligt ist, stellen dann Strafanzeige, und die Staatsanwaltschaft findet dann raus, wer derjenige im wahren Leben ist.
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Naja, OK, ich habs gerallt
Trotzdem frag ich mich, wieso die Hersteller den Videotheken dann das Recht geben, die Spiele überhaupt zu verleihen?
Ich mein, die müssten doch eigentlich wissen, dass das so gut wie keiner wieder deinstalliert bzw. (so wie ich) nicht mal weiß, dass das illegal ist??:confused: Schaden die sich doch dann auch irgendwie selbst mit, oder?:misstrau -
Hm. Auf den Spielen und Addons sowohl Sims1 und Sims2 steht drauf: Nicht für die Vermietung bestimmt. Entweder ham größere Video-Verleih-Dingens 'n Dela mit EA oder sie machens ohne deren Erlaubnis? k.A.
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Zitat von ThinkforSky
Hm. Auf den Spielen und Addons sowohl Sims1 und Sims2 steht drauf: Nicht für die Vermietung bestimmt. Entweder ham größere Video-Verleih-Dingens 'n Dela mit EA oder sie machens ohne deren Erlaubnis? k.A.
Vielleicht gibt's auch einfach außer den Kauf-auch noch Leih-Versionen - ist doch bei Videos genauso. Und da steht das dann halt nicht drauf -
Zitat von Dusk
Vielleicht gibt's auch einfach außer den Kauf-auch noch Leih-Versionen - ist doch bei Videos genauso. Und da steht das dann halt nicht drauf
Das halte ich sogar für recht wahrscheinlich.
Zitat von Ruts91Trotzdem frag ich mich, wieso die Hersteller den Videotheken dann das Recht geben, die Spiele überhaupt zu verleihen?
Um Leuten die Chance zu geben, die Spiele zu testen, ohne sie gleich kaufen zu müssen.
ZitatIch mein, die müssten doch eigentlich wissen, dass das so gut wie keiner wieder deinstalliert bzw. (so wie ich) nicht mal weiß, dass das illegal ist??
Grundsätzlich ist wie gesagt jeder dazu verpflichtet, sich selbst um die Kenntnis und Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze zu kümmern; wenn man wegen irgendwelcher Übertretungen belangt wird, interessiert jedenfalls niemanden, ob man vorher überhaupt wußte, daß man da Verbotenes tut (zumal man das dann ja immer behaupten könnte). Eine Eigenheit von Gesetzen ist auch, daß sie nicht an allem nochmal dranstehen müssen, auf das sie sich beziehen, sondern eben einfach gelten - es hat in der Regel jeder freien Zugang zu ihnen und kann sich informieren, was erlaubt oder verboten ist.
So, und da das ursprüngliche Thema eigentlich erledigt ist und wir hier auch kein Jura-Forum sind, mach ich das hier dann mal zu....
[geschlossen]