Die Sims 2 Fanwettbewerb

  • Ihr denkt ihr seit der beste und größte Simsfan? Dann stellt es doch unter Beweis...


    Die offizielle Sims 2 Homepage hat einen großen Sims 2 Fanwettberwerb gestartet. Zu finden ist dieser hier. Lasst eurer Fantasie freien Lauf und gestaltet etwas zu den Sims. Die besten Einsendungen gewinnen ein signiertes Nightlife-Exemplar. Als Hauptpreis könnt ihr ein Treffen mit einen der Maxis-Entwickler gewinnen!


    Achtung:
    Doch bevor ihr euch in die wilden Ideen stürzt, lest euch bitte genau die Teilnahmebedingungen durch . Besonders die jüngeren User unter euch sollten erst ihre Eltern fragen bevor sie am Wettbewerb teilnehmen. Wenn ihr euch unsicher seit was die Teilnahmebedingungen angeht, fragt einfach... wir beißen nicht.


    Wir wünschen euch viel Spass und natürlich viel Glück!

    [SIZE="1"][center]
    Wohin gehen Gedanken, wenn man sie verliert?
    Wie klingt ein Lied, wenn es niemand hört?
    [RIGHT]Die toten Hosen - Ertrinken[/RIGHT]
    [LEFT][x][/LEFT]
    [/CENTER][/SIZE]

  • Besonders wichtig ist dieser Absatz:

    Zitat

    9. Das von den Teilnehmern eingereichte Material (nachfolgend "Design") kann von EA für interaktive Spieleprodukte von EA sämtlicher Plattformen, einschließlich online spielbare Produkte, (nachfolgend "EA-Produkte") sowie für Presse-, Werbe- und sonstige Marketingzwecke, die im Zusammenhang mit EA stehen, in sämtlichen Medien (nachfolgend "Marketingzwecke") genutzt werden. Hierzu räumen die Teilnehmer EA das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, sublizenzierbare Recht ein, das Design für EA-Produkte und zu Marketingzwecken in jeder Weise und auf alle zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Arten zu nutzen und zu verwerten, insbesondere, jedoch nicht beschränkt hierauf, das Design zu digitalisieren, mit anderen Materialien zu verbinden oder sonst zu bearbeiten sowie das Design zu vervielfältigen, zu verbreiten (einschließlich des Vermiet- und Verleihrechts), öffentlich zugänglich zu machen, zu senden oder sonst öffentlich wiederzugeben. In Ausübung des obigen Rechts ist EA berechtigt, die Teilnehmer namentlich zu nennen. Es steht EA jedoch frei, von den vorgenannten Rechten Gebrauch zu machen. Die Teilnehmer garantieren, zu der obigen Rechteeinräumung berechtigt zu sein und dass durch die Nutzung dieses Rechts durch EA keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

    Das bedeutet unter anderem, das alles, was EA im Rahmen dieses Wettbewerbs erhält, in ihr Eigentum übergeht, und zwar nicht nur die Sache an sich, sondern auch alle Rechte daran. EA darf dann damit alles tun und lassen, was sie wollen; rein rechtlich habt ihr dasjenige Werk dann nicht mehr geschaffen, sondern es gehört allein EA. Das sollte man auf jeden Fall bedenken, bevor man EA irgendwelche eigenen Kreationen überläßt. (Wenn ich mich nicht irre, ist es bei den Sachen, die man auf die Exchange-Seite hochlädt, schon ganz ähnlich.)