Sims 2 startet nicht!!!

  • Ich habe soeben die Sims2 installiert. Bei der Installation klappte alles problemlos. Danach wollte ich das Spiel starten, funktioniert allerdings nicht. Beim 1. Versuch startete einfach mein Rechner von allein neu. Beim 2. Versuch kam erst der weisse Sims2-Bildschirm, es dauerte eine Weile und ich erhielt dann eine Fehlermeldung, daß es irgendein Problem mit Emulationssoftware geben würde und ich diese Programme deaktivieren sollte. Also habe ich alle Daemon Tools sowie Alcohol 120% Laufwerke (virtuelle) deaktiviert. Danach kam der 3. Versuch, woraufhin mein Rechner wieder von allein neu startete.
    Danach legte ich die Sims2-CD mal in den Brenner, weil ich dachte, er kommt vielleicht mit dem DVD-LW nicht klar, allerdings passiert da gar nichts, wenn ich das Spiel starten will. Es kommt nicht mal der weisse Sims-Bildschirm oder sonstiges.
    Mein System:
    CPU: Intel(R) Pentium(R)4 - 2.40 GHz
    Grafik: NVIDIA GeForce4 TI 4400 - Driver 6.14.0010.6177
    Speicher: 768 MB DDR-RAM
    Sound: SB Live! Device Version 5.12.0001.3509
    OS: Windows XP Prof. SP 2
    Freier Festplatten-Speicher: 122 GB
    DirectX 9.0C (4.09.0000.0904)


    Grafiktreiber sind meines Wissens nach auf dem neuesten Stand.
    Jetzt bin ich etwas ratlos und weiss nicht, wie ich das Spiel zum laufen bekommen soll. Weiss jemand Rat?

  • wenn du clonecd drauf hast runterschmeissen, bei clonecd reicht kein deaktivieren.
    Ansonsten kann es zu Problemen mit dem Sp2 kommen hab ich schon von einigen gehört


    so long der Speedy

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    :amor hille :liebe
    LASST EUCH NICHT EURE RECHTE NEHMEN
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    Perfekte Mitarbeiterführung: ist wenn man seine Mitarbeiter über den Tisch zieht und die Mitarbeiter die dabei entstehende Wärme als Nestwärme empfinden

    Webmaster Speedy-base
    Leader der DHF||

  • Ansonsten versuch auch mal, die Chipsatztreiber deines Mainboards neu einzuspielen.


    Zitat von speedy1009


    Ansonsten kann es zu Problemen mit dem Sp2 kommen hab ich schon von einigen gehört


    Naja, auf meinem Rechner stört es sich jedenfalls nicht am sp2.

  • er redet gerde vom emuliren mit alcohol 120% das is verboten weil dabei der Koperschutz umgangen wird


    *edit


    ups schon k hatte mich verlesen *grml*

  • Zitat von R0k

    er redet gerde vom emuliren mit alcohol 120% das is verboten weil dabei der Koperschutz umgangen wird


    *edit


    ups schon k hatte mich verlesen *grml*


    und warum soll das illegal sein, wenn er die original cd hat? immerhin schützt man so die cd vorm verkratzen!

    Tokio Hotel is gay


  • frag mich das net frag das den Staat .


    Mhh Alcohol 120 % is meines wissen schon verboten weil das zum Umgehen für den Kopierschutz genutzt wurde nen Bekannter von mir wurde weil er das Programm zum download angeboten hatte verklagt.

  • Zitat von R0k

    frag mich das net frag das den Staat .


    Mhh Alcohol 120 % is meines wissen schon verboten weil das zum Umgehen für den Kopierschutz genutzt wurde nen Bekannter von mir wurde weil er das Programm zum download angeboten hatte verklagt.


    dann frag ich mich doch, warum man es überall downloaden kann


    ausserdem müsste man dann ja auch Nero und andere Brennprogramme verbieten... lol

    Tokio Hotel is gay


  • dont ask me is auf jeden so ^^ der wird wohl Zahlen müssen (die Firmen können Zivilrechtlich Klagen der Staatsanwalt unternimmt selten was)

  • Zitat von R0k

    dont ask me is auf jeden so ^^ der wird wohl Zahlen müssen (die Firmen können Zivilrechtlich Klagen der Staatsanwalt unternimmt selten was)


    und wer soll da bitte klagen? Alle Firmen die Software rausbringen?


    Dann könnte sich dein Kumpel ja gleich aufhängen...


    Also deiner geschichte schenke ich keinen glauben

    Tokio Hotel is gay


  • Zitat von pogo2k4

    und wer soll da bitte klagen? Alle Firmen die Software rausbringen?


    Dann könnte sich dein Kumpel ja gleich aufhängen...


    Also deiner geschichte schenke ich keinen glauben


    Ungläubigkeit schützt vor Strafe nicht.
    Die Aufgabe des Klagens übernimmt vermutlich die Staatsanwaltschaft, da in dem aufgeführten Fall gegen geltendes Recht verstossen wurde (UrHg§95a Absatz 3, Punkt 3). Siehe auch auf der Website des Bundesministerium der Justiz.

  • Zitat von Theodor

    Ungläubigkeit schützt vor Strafe nicht.
    Die Aufgabe des Klagens übernimmt vermutlich die Staatsanwaltschaft, da in dem aufgeführten Fall gegen geltendes Recht verstossen wurde (UrHg§95a Absatz 3, Punkt 3). Siehe auch auf der Website des Bundesministerium der Justiz.


    was für ein ausfgeführter fall? und zeig mir mal bitte wo geschrieben steht, dass emulationssoftware verboten sei

    Tokio Hotel is gay


  • Zitat von pogo2k4

    was für ein ausfgeführter fall?


    Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis? ;)
    Der Fall den R0K aufgeführt hat und auf den DU dich bezogen hast.

    Zitat von pogo2k4

    und zeig mir mal bitte wo geschrieben steht, dass emulationssoftware verboten sei


    Das HABE ich doch gerade getan. Klick einfach auf Website im vorangegangenen Post...

  • nach aktueller gesetzeslage gibt es kein recht auf eine private kopie,
    allerdings existiert ein grauraum.
    das gesetz gestattet einem user von der original-cd die er rechtskräftig gekauft hat eine Kopie zu erstellen. allerdings darf hier der Kopierschutz nicht geknackt werden. das heisst aber nicht das programme wie clonecd und alcohol 120% verboten sind. der besitz von kopiersoftware ist in deutschland noch nciht strafbar.


    Es wurde in deutschland noch niemand wegen dem kopieren von orignal-cds für den privaten gebrauch zum schonen des originals oder fürs auto verurteilt da das kopieren selbst keine straftat darstellt. verfahren wegen der softwareenutzung werden von den gerichten mist abgewiesen wegen
    geringfügikeit.


    Zitat

    Mhh Alcohol 120 % is meines wissen schon verboten weil das zum Umgehen für den Kopierschutz genutzt wurde nen Bekannter von mir wurde weil er das Programm zum download angeboten hatte verklagt.


    kein wunder alcohol 120% ist keine freeware wenn er die vollversion zum download freigegeben hat, selbst schuld den das ist durchaus eine Straftat da das Produkt niht vom hersteller gekauft wurde und damit schaden für den hersteller entstanden ist. Dabei ist es egal ob es bei Kazaa,Edonkey, Bittorrent oder auf einer Webseiten freigegeben wurde.


    Theodor


    da ich zu faul bin den ganzen gesetzestext durchzulesen, poste bitte die genaue stelle mit verweis wo drin stehen soll das emulationssoftware verboten ist.
    Nach meinem wissen ist in Deutschland das verwenden von emulationssoftware weder verboten noch eine straftat im sinne des gesetzes.



    so long der speedy

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  • Zitat von speedy1009


    Theodor


    da ich zu faul bin den ganzen gesetzestext durchzulesen, poste bitte die genaue stelle mit verweis wo drin stehen soll das emulationssoftware verboten ist.
    Nach meinem wissen ist in Deutschland das verwenden von emulationssoftware weder verboten noch eine straftat im sinne des gesetzes.


    so long der speedy


    Ich geb es auf, macht was ihr wollt. Zum Glück bin ich für euer Handeln nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Ich habe nun schon zwei Mal auf die offizielle Seite des Bundesministeriums für Justiz verwiesen, im Übrigen mit Angabe zum relevanten Paragraphen (§95a).
    Es bereitet mir weder irgendeine Genugtuung, noch werde ich dafür bezahlt dritten Gesetzestexte näher zu bringen.
    Es gibt Leute die dafür sehr gut bezahlt werden, wie z.B. Staatsanwälte und Richter.
    Natürlich ist es unwahrscheinlich, daß Deligierte (Cops) solcher 'Leute' bei dir vorbeischauen und dich in Handschellen abführen. Diese Wahrscheinlichkeit nimmt jedoch proportional mit in öffentlichen Foren verbreiteten Äusserungen bezüglich der eigenen Benutzung solcher Programme zu. Merke: Auch die Ermittlungsgruppe digitale Urheberrechtsverletzung hat Zugriff auf Google...