Ich stieß da neulich auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins "monitor", der mich ein wenig nachdenklich machte.
Die hessische Polizei (und die in Brandenburg wahrscheinlich auch, aber das weiß ich nicht sicher) hat nämlich seit neuestem die Angewohnheit, Einzelhändlern und Supermärkten, die Minderjährigen Alkohol verkaufen, auf die Pelle zu rücken. Hierbei werden minderjährige Polizeischüler herangezogen, die dann testweise Spirituosen kaufen sollen. Ist der Kauf getätigt, schreitet sofort das Ordnungsamt ein und erstattet automatisch Anzeige gegen den Laden.
Nun ist natürlich korrekt, dass gegen diese Händler vorgegangen wird, da sie gegen ein Gesetz verstoßen, allerdings seh ich ein großes Problem in der Rechtssprechung. Denn Ordnungsamt und Polizei provozieren mit dieser Methode ein Vergehen, das möglicherweise nicht stattgefunden hätte, wäre der von der Polizei eingesetzte Jugendliche nicht losgeschickt worden. Und bereits beim ersten Verstoß Anzeige zu erstatten, ohne nachzuschauen, ob sich der Verkauf wiederholt, kann auch nicht ganz rechtens sein, da Vergehen zuerst verwarnt werden müssen.
Die Praxis ist ungefähr so, als würde man absichtlich unabgeschlossene Autos auf Parkplätzen stehen lassen, um Autodiebe zu fangen. Hätte das Auto nicht dagestanden, wäre es nicht geklaut worden.
Begründen tut die Polizei ihre Vorgehensweise damit, dass diese Läden und Supermärkte nicht rund um die Uhr überwacht werden können, da dies die Personalkapazität der Polizeiwachen übersteigen würde.
Das mag sein, aber um festzustellen, ob die Filiale regelmäßig gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, bräuchte man lediglich an zwei Abenden in der Woche, vorrangig am Wochenende, pro Tag drei Jugendliche anhalten und ihre Taschen kontrollieren, um das Vergehen nachzuweisen. Da reicht eine Stunde am Abend. Erwischt die Polizei dann den Laden, wie er mehrmals am Abend Spirituosen an Minderjährige ausgibt, ist eine Anzeige gerechtfertigt und es muss niemand den Gesetzesbruch heraufbeschwören. Und es ist unwahrscheinlich, dass die hessische Polizei nicht genug Personal hat, um ein, zweimal die Woche zwei Beamte abzustellen, die die Jugendlichen - und somit die Läden - kontrollieren können. Im Zweifel kann das Ordnungsamt ebenfalls Leute einsetzen. Die Berechtigung zur Durchsuchung haben sie, da sie damit Gesetzesverstöße nachweisen und in Zukunft vermeiden können, was schließlich die Aufgabe der Behörden ist.
Die angewandten Methoden entsprechen aber dem Tatbestand einer Anstiftung zu einer Straftat, was auch wieder eine Straftat ist.
Da stellt sich die Frage: Darf ich Verbrechen begehen, um Verbrechen zu bekämpfen?
Eure Meinung?