Mal eine Frage rein interessehalber (geht vor allem auch an Mods/Admins) - ist das Erwähnen von indizierten Spielen eigentlich nun erlaubt oder nicht? Im Speziellen jetzt in deutschen Foren wie diesem hier oder z.B. auf der (eigenen) Homepage, in der öffentlichen Presse, im Fernsehen usw...
Früher durften die Spiele weder mit Namen genannt werden, noch durften Screenshots gezeigt werden. Mittlerweile hat sich da ja was geändert - nur ich steig da durch die neuen Gesetzesbetimmungen nicht mehr ganz durch...
Indizierte Spiele...
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IIRC - "genannt" werden dürfen si. "beworben" oder Screenshots - nein, bei Spielen ab 18. Diese dürfen ja auch im Laden nicht ausgestellt werden - verkauft schon, unter der Theke gegen Altersnachweis.
JubJub
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Schau mal in den Thread "Egoshooter". Da hat Malakai das ausführlich erklärt.
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Mag sein, dass er das erklärt hat. Aber was er da schreibt stimmt so net ganz. Laut der Rechtslage darf der Name sehrwohl genannt werden...;) Es darf nur Kindern und Jugendlichen nicht zuverfügung gestellt werden, in welcher Art auch immer...
Ist zwar meiner Ansicht nach Käse, aber wenn sie meinen sie müssten das tun......
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@ JubJub_Bird Öööhm, nur mal so am Rande, Spiele ab 18 stehen ganz normal unter den anderen Spielen. Nur verkauft werden dürfen sie halt normalerweise nicht ohne Altersnachweis.
Da besteht ja schließlich ein Unterschied zwischen indiziert und ab 18. Und wenn ein Spiel indiziert ist, darfs ja netmal mehr unter der Theke eines Ladens seinAber soweit ich weiß darf man sie erwähnen, vom Namen her. Aber wie gesagt werben darf man normal nicht.
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@ Sandy
Es gibt einen Unterschied zwischen USK-Freigabe ab 18 (dieses Rauten-Schildchen mit der roten mitte) und indizierten Spielen. Indizierte Spiele dürfen nicht öffentlich ausgestellt oder beworben werden im Handel. -
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Zitat
a besteht ja schließlich ein Unterschied zwischen indiziert und ab 18. Und wenn ein Spiel indiziert ist, darfs ja netmal mehr unter der Theke eines Ladens sein
Irrtum.......indizierte Spiele dürfen selbstverständlich verkauft werden...;) nur nicht im Versandhandel. Im Einzelhandel in abgeteilten Räumen, welche für Jjugendliche nicht begehbar sind...:cool:
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@ Sandy
Ja, da hat sich JubJub vermutlich vertan. Spiele ab 18 sind eine Sache, die dürfen auch öffentlich beworben werden usw. Bei indizierten Spielen ist es halt verboten, sie im Laden ins Regal zu stellen und zu bewerben.
Nur mit dem Namen wusst ich das nicht. Früher halt mal halt den Namen eines indizierten Spiels unkenntlich machen müssen. Hab aber z.B. seit der Indizierung von C&C Generals auch Screenshots in Zeitschriften gesehen.... :confused: