Vater muss 900 Euro Strafe
für eine Backpfeife zahlen!
Freiburg – Ein Klaps auf den Hintern, eine Ohrfeige – das gehört für viele Eltern zur Erziehung ihrer Kinder. Wer künftig die Hand gegen den eigenen Nachwuchs erhebt, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.
Az. 32 Cs 12 Js 30169/02 – AK 280/03. Hinter diesem Aktenzeichen verbirgt sich ein bislang einmaliges Urteil, man muss sich fragen: Hat die Richterin einen :illepall ? Ein Vater, der seinen Sohn geohrfeigt hatte, wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt!
Was war passiert? Dr. Martin V. (40, Arzt) waren Äpfel aus einer Kiste gekullert. Sohn Michael (7) daraufhin rotzfrech: „Papa, du bist ein großes Arschloch...“
Da rutschte dem Vater die Hand aus. Tränen, Schreie, eine rote Wange. Die getrennt lebende Frau zeigte ihren Noch-Ehemann an.
Im Prozess entschuldigte sich der Vater: „Die Ohrfeige war ein Fehler. Es tut mir Leid.“ Amtsrichterin Christine Frank (37) ließ trotzdem keine Gnade gelten, verurteilte den Vater zu 30 Tagessätzen à 30 Euro: „Es ist falsch und nicht tolerabel, ein Kind zu schlagen.“
Gabriele Wiechert vom Deutschen Kinderschutzbund: „Wir begrüßen das Urteil. Es steht im Einklang mit dem Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung, die seit zwei Jahren im Gesetzbuch verankert ist.“
PS: Laut einer Studie der Uni Halle ohrfeigen immer noch 60 Prozent der Eltern ihre Kinder.
Ich denke, wer seinen Kindern den Wortschatz nicht ordentlich bereichert braucht sich über ein "A****loch" nicht zu wundern. Und der kleine Klapps ist für viele der volle Psychoterror.
die Eltern sollten sich wie gesagt um andere Dinge kümmern - mir fällt beispielsweise auf, das jede Menge Kids mehr oder weniger cool durch die Gegend spucken (bei uns heißt das ROTZEN). Also es gibt was zu tun - und prügeln gehört nicht dazu. :motz
Und was meint ihr??
Jeanne