In der Oberstufe 2x sitzengeblieben - was nun?

  • So.. vorab: Es geht nicht um mich XD


    Eine Freundin von mir hat die 11 wiederholt und hat jetzt auch die 12 nicht geschafft -.- ergo: Sie hat nun lediglich einen Realschulabschluss. Die Frage ist nun, wie es weitergehen soll. Weiß einer von euch, ob sie jetzt noch auf ein Berufskolleg wechseln und da die 12 machen kann oder ob das auch dort nicht geht und sie wieder mit der 11 anfangen muss?
    Sonst wäre ja nur die Alternative Ausbildung.. oder später dann Abendgymnasium - aber hmm.. Wär toll, wenn mir wer helfen könnte..


    Ich glaub, ich mach mir da mehr Gedanken drüber als sie -.-

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  • Hi,


    also da würde ich die Schulleitung ansprechen. Das wäre auch mein erster Anlaufpunkt in so einem Fall wenn ich unsicher wäre - was kann ich tun - wie gehts weiter.
    Da fragt man wirklich lieber direkt bei der Schule selbst. ;)


    Konkretes dazu gibt nämlich noch nichtmal das NRW Schulgesetz her...


    Ich sag das deshalb so, weil eine Schule selbst auch mal individuell für sich entscheiden kann. Es gab nämlich mal einen Fall, in dem jemand die 12. Klasse mehrmals! wiederholen konnte. Das wäre ja ähnlich dem Fall 11. wiederholt UND 12. Klasse wieder sitzengeblieben.


    Also, Schulleitung/Lehrer ansprechen wie man weiter vorgehen kann, welche Möglichkeiten es gibt und und und..


    Wenn sich deine Freundin aber doch so lieber informieren möchte,
    würde ich ganz direkt beim Schulministerium nachfragen - http://www.schulministerium.nr…terium/Kontakt/index.html - die wissen es genau! :)



    LG

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  • Hey.


    Ich denke auch, dass die Freundin auf jeden Fall versuchen sollte, sich da Verbündete zu schaffen. Sie kann sich auch auf das Land Niedersachsen berufen.


    Hier gibt es nämlich die im Schulgesetz niedergelegte Regelung, dass man nach zweimaligen Sitzenbleiben noch einmal wiederholen kann, sofern eine Aussicht auf Bestehen des Abiturs gegeben ist.


    § 3
    Verweildauer


    (1) 1Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert mindestens zwei und höchstens vier Schuljahre, soweit in den Sätzen 2 bis 4 nichts Abweichendes bestimmt ist. 2Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann höchstens drei Schuljahre lang in der gymnasialen Oberstufe verweilen. 3Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Schuljahr. 4In Härtefällen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit, kann die Schule eine weitere Verlängerung und ein weiteres Schuljahr zulassen. 5Zeiten des Besuchs eines Fachgymnasiums werden auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.


    Wie sehr richtig von redfoxbaby gesagt wurde, ist hier aber die wichtige Instanz die Schule deiner Freundin! Viel Glück dabei!


    L.G.
    Bloody

    [center][SIZE=1]*~*Auch wenn mein Herze stirbt, so stirbt doch nie die Liebe zur Musik.*~*[/SIZE]
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  • Ok, habs irgendwie erst jetzt gesehen. Danke für die Antworten!


    Na, es war ihr anscheinend nicht wichtig, auf dieser Schule zu bleiben und hat sich daher auch nicht ins Zeug gelegt. Na, wird spätestens in ein paar Jahren sehen, was sie sich da verbaut hat.

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