Ohne großes Gerede:
Ist es rechtlich gesehen in NRW zulässig, den Termin für eine Nachschreibeklausur auf einen Samstag zu legen?
Meine Freundin muss nämlich ihre Deutschklausur nachschreiben - nun wurde der für alle gültige Termin für die Nachschreibeklausur auf einen Samstag gelegt.
Genau für diesen Samstag hat meine Freundin aber Karten für ein Musical in Hamburg - und die Karten wurden natürlich schon gekauft, bevor der Termin für die Nachschreibeklausur feststand.
Es kommt noch hinzu, dass ein anderer Schüler die Deutschklausur auch nachschreiben muss. Und dieser Schüler will die Klausur nicht an einem anderen Tag schreiben, weil er dann zwei Klausuren in einer Woche schreiben würde, was ja (Achtung, Ironie!) nicht zumutbar ist. [/Ironie] (Andere Leute schreiben regulär DREI Klausuren in einer Woche und das ist kein Problem für niemanden Oo).
Mich würde interessieren, ob ihr wisst, ob das überhaupt zulässig ist, einen Klausurtermin auf einen Samstag zu legen.
Und was ihr an der Stelle meiner Freundin machen würdet... (denn sie will die Musicalkarten natürlich ungern verfallen lassen)