• Nein, Du hast nichts falsch gemacht, es geht meist nur auf/an Eckgrundstücken. Merkwürdigerweise.


    Das habe ich damit nicht gemeint. Ich hatte an einer Strassenkreuzung ein Grundstück (leer) auf der anderen Strassenseite war ein Haus. Habe alles so gemacht wie es beschrieben stand (Einfahrt, Bürgersteig auf der anderen seite entfernt) und trotzdem blieb die Verlängerung normal.
    Beim zweiten versuch habe ich ein Grundstück woanders hin gesetzt, an einer leeren Kreuzung, sprich kein Haus in der nähe, und dort ging das Bauen problemlos.
    War das ein Fehler meinerseits, oder kann man diese Garegen nur in "leeren" Ecken bauen?